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Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil zur Störerhaftung von WLAN-Betreibern veröffentlicht. Es geht dabei im wesentlichen darum, dass private WLAN-Betreiber (also alle diejenigen, die einen WLAN-Router, Access-Point oder ähnliches nutzen) ihre Geräte vor unbefugtem Zugriff sichern müssen.
Hier gibt es einen ausführlichen Artikel bei heise.de Was muss ich dazu wissen?Zu einem nicht abgesicherten WLAN kann sich jeder mit einem entsprechenden Gerät (z.B. Notebook) verbinden. So könnte z.B. der Sohn vom Nachbar gegenüber sich mit dem offenen WLAN verbinden und darüber nach Herzenswunsch Musik, Videos und alles mögliche tauschen, herunterladen, hochladen usw... Dieses sind dann Urheberrechtsverstöße, die von den Rechteinhabern (z.B. Musik-Verlage) verfolgt und zur Anklage gebracht werden. Wer ist betroffen?Privatpersonen die einen Internetzugang mit Wireless-LAN (WLAN) nutzen der nicht abgesichert ist. Was muss ich tun?Der WLAN-Zugang muss abgesichet sein. Dafür gibt es in allen Geräten entsprechende Konfigurationsmöglichkeiten. Wer in den Menüs seines Routers/Access-Points nachsieht, findet solche Begriffe wie z.B. Dort muss auf jeden Fall ein Kennwort eingegeben sein. Dieses Kennwort wird dann benötigt um vom PC oder Notebook eine Funkverbindung herzustellen. Was kommt auf mich zu, wenn ich mich nicht daran halte?Bei einfachen Verstößen kann der WLAN-Betreiber mit 100 Euro abgemahnt werden. So wie das Urteil zu vestehen ist, sollte danach das WLAN-Netz aber auf jeden Fall abgesichert werden! Was muss ich noch beachten?Keine WEP-Verschlüsselung nutzen. Die ist unsicher und kann innerhalb kürzester Zeit herausgefunden werden. Unseren Mitgliedern geben wir selbstverständlich gerne Tipps für ein sicheres WLAN. |